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Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss
In seiner entscheidenden Phase geht das erfolgreiche Vorstellungsgespräch fließend in Vertragsverhandlungen über. Das Einstellungsgespräch hat jetzt – mehr oder minder direkt – den Vertragsinhalt selbst zum Gegenstand. Selbst erfahrenen Praktikern ist zuweilen nicht klar, welche Konsequenzen die Mitteilung der Einstellungsabsicht oder etwaige Zusagen haben können, wenn es schließlich doch nicht zum Vertragsschluss kommt. Auch trifft man immer wieder auf die – irrige – Auffassung, dass kein Vertrag zustande gekommen sei, solange man nichts schriftlich gemacht habe.
Seiten 245 - 257
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15811-9_6342
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