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§ 110 (Verletzung von Geheimnissen)

§ 110 BPersVG ist nach Art. 287 Nr. 4 EGStGB vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469) am 1.1.1975 außer Kraft getreten. Die Verletzung von Geheimnissen ist seither unter Strafe gestellt durch § 203 bis 205 StGB.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0110

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