Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 110 (Verletzung von Geheimnissen)
§ 110 BPersVG ist nach Art. 287 Nr. 4 EGStGB vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469) am 1.1.1975 außer Kraft getreten. Die Verletzung von Geheimnissen ist seither unter Strafe gestellt durch § 203 bis 205 StGB.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0110
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.