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§ 114 Bundesagentur für Arbeit und andere bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung

Das PersVG-1955 enthielt noch keine Vorschrift für die Sozialversicherung. Hierzu entwickelte sich als praktische Schwierigkeit, dass die Wahrnehmung der Beteiligungsverfahren ausschließlich dem geschäftsführenden Organ zugeordnet wurde, auch wenn die Entscheidung den Selbstverwaltungsgremien oblag (OVG Münster v. 30.1.1961 – CL 19/60, PersV 1962, 221).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0114

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