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§ 120 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
Die Vorschrift ersetzt 91 Abs. 2 F. 1974/2009; Amtliche Begrndung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 143. Das PersVG 1955 kannte keine dem 120 vergleichbare Vorschrift, da es die damals als Ortskrfte beschftigten Personen nicht als gesonderte Gruppe definierte. Vielmehr sah 97 PersVG 1955 fr die Auslandsdienststellen die Wahl von Obmnnern fr die dort ttigen deutschen Staatsangehrigen nach Magabe besonderer Rechtsverordnungen der Ministerien vor (s. G 118 Rz 3). Dies umfasste fr die deutschen Mitarbeiter in heutigen Kategorien sowohl entsandtes Personal als auch Ortskrfte, whrend die nichtdeutschen Mitarbeiter damit vllig auerhalb des PersVG gestellt waren.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0120
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