Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 14 Beschäftigungszeit
Für die übergeleiteten Arbeitsverhältnisse schreibt § 14 (ebenso wie § 14 TVÜ-Bund/VKA) die bis zur Überleitung anerkannte Beschäftigungszeit (Absatz 1) sowie für das Jubiläumsgeld die bisherige „Jubiläumsdienstzeit“ (Absatz 2) fest; für diese Vorzeiten findet also keine Beschäftigungszeitberechnung nach § 34 Abs. 3 TV-L statt, auch wo sie günstiger wäre.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_g_0014
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte




Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.