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§ 14 (Passives Wahlrecht)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 n. F. (Abs. 1 S. 1 Nr. 2; Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist entfallen), § 15 Abs. 2 Nr. 1 n. F. (Abs. 1 S. 2) sowie Abs. 2 Nr. 3, 4 n. F. (Abs. 2, 3); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 15.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0014
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