Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 19 Wahlgrundsätze und Wahlverfahren
Die Vorschrift enthält neben den allgemeinen, tragenden Wahlrechtsgrundsätzen (geheime und unmittelbare Wahl, Abs. 1) eine Reihe von Bestimmungen über das Wahlverfahren. Sie geht dabei von dem Grundsatz der nach Gruppen getrennt durchzuführenden Wahl aus (Abs. 2); die Durchführung gemeinsamer Wahlen bedarf besonderer Voraussetzungen. Ferner bestimmt sie, dass die Wahl je nach der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder als Verhältnis- oder Personenwahl durchzuführen ist (Abs. 3). Die Vorschrift wird ergänzt durch die Bestimmungen der nach § 129 erlassenen Wahlordnung, insbesondere §§ 25–30 BPersVWO (Text s. D 510; nachfolgend kurz: WO).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0019
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.