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§ 31 Disziplinarbefugnis nach dem Dienstgrad

§ 31 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 31 WDO. In Absatz 4 wird die Bezeichnung „Chefarzt“ durch die Bezeichnung „Kommandeurin oder Kommandeur eines Bundeswehrkrankenhauses“ ersetzt. Die Verweisung in Absatz 4 Satz 2 wird präziser gefasst.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yw_0031

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