• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 34 Vorstand

Die Vorschrift regelt in Abs. 1 die Bildung des Vorstands (vormals § 32 Abs. 1 F. 1974) und in Abs. 2 die Bildung des erweiterten Vorstands (vormals § 33 F. 1974). Die Norm enthält verschiedene Regelungsgegenstände. Sie folgt in ihren Teilen auch gegenläufigen Grundsätzen und versucht, diese einem sinnvollen Ausgleich zuzuführen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0034_a

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 27,12 *) PDF | 47 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung