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§ 6 Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben ist die wesentliche Grundlage des Wahlverfahrens. Es enthält alle aus Sicht des Gesetzgebers maßgeblichen Daten, Zahlen, Fakten und Termine für die anstehende Wahl, und ist das Grundlagendokument jeder Wahl. Ohne Wahlausschreiben kann eine Wahl nicht durchgeführt werden. Die als Inhalt vorgeschriebenen Angaben können nicht auf andere Weise bekanntgemacht werden. Durch das Wahlausschreiben erfahren die Beschäftigten Einzelheiten über die Durchführung der Wahl, insbesondere was die Einreichung von Wahlvorschlägen und den Wahltermin betrifft. Fehler des Wahlausschreibens sind daher einer der häufigsten Wahlanfechtungsgründe (s. Rz 29; K § 25 Rz 20b).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_h_0006

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