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§ 67 Jährliche Sonderzahlungen (aufgehoben)
Die Vorschrift des § 67 ist durch die Regelung in Art. 2 Nr. 49 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts – DNeuG – vom 5. Februar 2009 mit Wirkung vom 12. Februar 2009 (Art. 17 Abs. 11 S. 1 DNeuG) aufgehoben worden. Zur Begründung s. BTDrucks. 16/7076, S. 147.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_k_0067
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