Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 79 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Regelt die Vorschrift Fragen der Zahlung des Unterhaltsbeitrages nach § 10 Abs. 3 sowie § 12 Abs. 2, ist hierzu nicht nur die Rechtsentwicklung wissenswert, weil sich vielfach früheres Recht erhalten hat (Rz 4 ff.), sondern gerade auch das Recht der Nachversicherung (Rz 22), das außerhalb des Disziplinarrechts steht, doch aber – wie Abs. 2 aufzeigt (Rz 33) – Bezug zu diesem hat.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_m_0079
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.