Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 85 Verfahren gegen frühere Soldatinnen und frühere Soldaten
§ 85 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 83 weitestgehend dem bisherigen § 82 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yw_0085
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.