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§ 94 Einlegung
Die jetzige Struktur der Vorschrift beruht auf der ArbGG-Novelle 1979 (Neufassung vom 2.7.1979, BGBl. I S. 853). Inhaltlich und in der Gliederung entspricht sie § 89 ArbGG mit den Abweichungen, die in den Unterschieden zwischen zweiter und dritter Instanz bedingt sind.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_l_0094
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