• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 95 Zuständigkeit

Die Vorschrift ersetzt § 82 Abs. 3 und teilweise Abs. 4 F. 1974 (Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 130). Die Vorschrift geht zurück auf den vormaligen § 74 Abs. 3 und 4 PersVG 1955. Dort war inhaltlich bereits die bis heute gültige Aufgabenzuweisung für den Gesamtpersonalrat, im Kern entsprechend der Regelung für Stufenvertretungen, verankert (s. G § 92 Rz 2).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_g_0095

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 13 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung