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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
i. d. F. des § 2 des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. August 2023 (GVBl. S. 495, 496)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0031
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