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Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154), zuletzt geänd. d. Art. 2 d. G vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 338, 339)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0057
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