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Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)
vom 5. März 1974 (Brem. GBl. S. 131) zuletzt geändert durch Art. 4 Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2023 (Brem. GBl. S. 607, 610, ber. S. 644)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0804
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