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Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

in der Neufassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. IS. 1434), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. BBVAnpÄndG 2021/2022 vom9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444, 2445)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0020

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