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Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 389, S. 10)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0020

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