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Die Gremien
Der Personalrat wird jeweils bei den Dienststellen im Sinne des § 5 Abs. 1 PersVG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Vorschrift gebildet.
Seiten 33 - 91
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15423-4_5294
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