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Erläuterungen zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

Im Unterschied zu den spartenbezogenen Regelungen innerhalb des TVöD (TVöD-V, TVöD-K, TVöD-B, TVöD-S, TVöD-F, TVöD-E) ist der vorstehend abgedruckte „Tarifvertrag Versorgungsbetriebe“ (TV-V) vom 5.10.2000 ein „echter“ Spartentarifvertrag, der neben dem TVöD (weiter)besteht und dessen Geltung die des TVöD ausschließt. Dasselbe gilt für die bezirklichen Tarifverträge für Nahverkehrsbetriebe (TV-N) und den Tarifvertrag Wasserwirtschaft Nordhein-Westfalen (hier nicht abgedruckt).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_d_0705

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