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Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
Vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0060
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