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Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung

vom 21. April 2016 (GVBl. 218), geänd. durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung sowie des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin 2018 (GVBl. 462)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0076_026

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