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Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz – ArbPlSchG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2055), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 d. G zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 402, 439)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0390

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