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Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden (Zivildienstvertrauensmann-Gesetz – ZDVG)

vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 766), zuletzt geändert durch Art. 12 d. G. vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1106, 1125)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0500_02

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