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Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges (UZwGBw)
vom 12. August 1965 (BGBl. I S. 796), zuletzt geänd. d. Art. 12 d. Gvom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198, 3210)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0560
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