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Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz – LKomBesG)

vom 9. November 2011 (GBl. S. 793, 962), zuletzt geänd. d. Art. 1 d. AndGLKomBesG vom 21. Oktober 2014 (GBl. S. 493)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0010_08

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