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Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG)
vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2564), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl. I S. 2510)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_e_0028_an03a
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