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Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz – WSG)

i. d. Fass. d. Art. 16 d. BwEinsatzBerStG vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1158), zuletzt geänd. d. Art. 20 d. BBVAnpÄndG 2023/2024 vom 22. 12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414 S. 9)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0410

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