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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz – HmbBeamtVG)
i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts vom 26. Januar 2010 (GVBl. S. 23, 72), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2022 (GVBl. S. 533, 534)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0035
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