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Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), zuletzt geänd. d. Art. 5 d. G vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1063, 1064)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0380

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