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Kooperationsgesetz der Bundeswehr (BwKoopG)
Art. 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2027), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614, 1644)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0052
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