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Kostenerstattung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sowie die hierfür notwendigen Freistellungen nach § 54 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
– RdSchr. d. Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) v. 06.05.2022 – D2 30001/13#4 –
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_f_0010
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