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Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW)
i. d. F. des Art. 3 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 911), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2022 (GBl. S. 540, 546)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0030
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