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Landesverordnung über die Stellenobergrenzen für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit der Gemeinden und Ämter (Stellenobergrenzenverordnung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte – KomStOVO)

vom 13. Dezember 2005 (GVOBl. S. 560), zuletzt geänd. d. Art. 1 d. LVO vom 6. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 855)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0150_06

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