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Landesverordnung über dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten der Struktur- und Genehmigungsdirektionen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

vom 5. Mai 2014 (GVBl. 130), zuletzt geändert durch Art. 1 der VO 2019 (GVBl. 355)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0088_004

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