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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514), zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 30. Mai 2023 (GV.NRW S. 316)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0808
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