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Redaktionelles Geleitwort zur Kennzahl Yw

Die nach Art. 5 S. 1 des 3. WehrDiszNOG 2024 (BGBI. I Nr. 424) am 1. April 2025 inkraftgetretene Neufassung der WDO 2025 (Yd 340) hat gegenüber der Vorfassung 2001 (m. spät. Änd., s. Yd 350) vielfach – z. T. ohne sachliche Änderung – die Paragrafenbezeichnungen geändert.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yw_0000

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