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Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)

vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 430), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2018 (SächsGVBl. S. 570), ber. durch Bekanntmachung vom 18. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 658), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 850)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0814

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