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Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG)
vom 21. Juni 2002 (GVBl. 257), zuletzt geändert durch Art. 4 Thür G zur Einführung eines Altersgeldgesetzes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 04.10.2021 (GVBl. 508, 518).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0067
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