Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1, ber. S. 111), zuletzt geändert durch Art. 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vom 16. November 2023 (GVBl. S. 330)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0816
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.