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Thüringer Verordnung über die Angelegenheiten der Notare und Notarassessoren (ThürNotVO)
vom 11. April 2011 (GVBl. 79), geänd. durch Art. 3 ThürG zur Änd. Von Rechtsvorschriften im Bereich der ThürJustiz 2014 (GVBl. 527, 528)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0094_004
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