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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geänd. d. Art. 23 d. BBVAnpÄndG 2023/2024 vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0533

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