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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung – BbgEZulV)

vom 10. September 2014 (GVBl. II Nr. 66), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. G vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 39 S. 1, 4)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0040_10

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