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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BPolHfV)

vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), zuletzt geänd. d. Art. 65 d. 11. ZuständigkeitsanpassV vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1335)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0580

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