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Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (Finanzfachhochschul-Leistungsbezügeverordnung – FHFLeistBVO)
vom 11. November 2005 (GV. NRW. S. 912), zuletzt geänd. d. Art. 10 d. ÄndVO vom 2. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 870, 871)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0100_05_3
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