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Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (DBAG-Zuständigkeitsverordnung – DBAGZustV)
Vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163, 2172)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0027
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