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Verordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte (ÜZV)
vom 23. Juli 1975 (BGBl. I S. 1982), geändert durch Art. 14 d. Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848, 2894)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0567
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