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Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Bundesnotarordnung (aufgehoben)

vom 26. Februar 2002 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Erste ÄndV 2007 (GV. NRW. S. 322), zuletzt geändert durch Zweite ÄndV 2010 (GV. NRW. S. 595) (aufgehoben)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0086_029a

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